Die folgenden AGB gelten für alle Angebote von TranskriptWunder – Inhaber Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Oliver Johann (im Folgenden als „TranskriptWunder“ bezeichnet)
in der Version vom 01. Januar 2023.
1. Geltungsbereich
(1) TranskriptWunder erbringt seine Dienste gegenüber allen Auftraggebern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, TranskriptWunder hat im Rahmen der Auftragsannahme ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn TranskriptWunder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Dienstleistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
(3) Bei kaufmännischen Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang
(1) Die transkriptorische Tätigkeit wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version transkribiert.
(2) Die Transkription erfolgt durch TranskriptWunder im Rahmen der in der Angebotsphase vereinbarten Lieferzeit. Im Falle von während der Transkription auftretenden Komplikationen, welche zu Abgabefristüberschreitungen führen, informiert TranskriptWunder den Auftraggeber proaktiv. Handelt es sich hierbei um Komplikationen, die durch fehlerhafte Angaben seitens des Auftraggebers im Angebotsverfahren hervorgerufen werden, so ist eine Schadenersatzforderung seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat TranskriptWunder spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Transkription (Format, Sonderwünsche etc.) zu unterrichten.
(2) Macht der Auftraggeber keine Vorgaben über besondere Ausführungsformen der Transkription, führt TranskriptWunder die Transkription nach allgemein üblichen Standards aus. Die in Satz 1 genannten besonderen Ausführungsformen werden dann nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Transkription.
4. Mängelbeseitigung
(1) Ansprüche auf Mängelbeseitigung müssen vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Transkription geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel der Leistung gerügt, so gilt die Transkription als abgenommen.
(2) Enthält eine Transkription Mängel, die auf schlecht verständliche, fehlerhafte oder unvollständige Audio-/Videodateien zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich von TranskriptWunder.
(3) Rügt der Auftraggeber innerhalb der Frist des vorstehenden Absatz 1 oder innerhalb der Gewährleistungsfrist einen in der Transkription vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der Mängel (Nachbesserung) oder Nachlieferung durch TranskriptWunder. Über die Art der Nacherfüllung entscheidet TranskriptWunder nach eigenem Ermessen.
(4) Die Mängel sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich zu beschreiben (konkrete Benennung der Abweichungen inklusive zugehöriger Zeitmarken). Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Mängel beseitigt werden sollen. TranskriptWunder wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist, vornehmen.
(5) Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist TranskriptWunder berechtigt, auf Basis der durch den Auftraggeber wiederum genau bezeichneten Mängel die Transkription ein zweites Mal nachzubessern.
(6) Der Anspruch auf weitere Mängelbeseitigung der nachgebesserten Dokumente muss vom Auftraggeber wiederum innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten Nachbesserung geltend gemacht werden. Die Mängel sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich zu beschreiben.
(7) Unterbleibt die genaue Bezeichnung der Mängel (z.B. ausschließlich pauschalisierte Kritik ohne Benennung konkreter Abweichungen von den getroffenen Transkriptionsvereinbarungen) auch auf Rückfrage, so gilt die Transkription nach weiteren 14 Tagen als ordnungsgemäß abgenommen.
(8) Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.
5. Haftung
(1) TranskriptWunder haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr oder ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Fälle, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von TranskriptWunder.
6. Vertraulichkeit
TranskriptWunder verpflichtet sich Stillschweigen über alle geheimhaltungsbedürftigen Informationen des Auftraggebers zu wahren, welche im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber erbrachten Dienstleistung bekannt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht, soweit TranskriptWunder durch bindende gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zur Offenlegung verpflichtet ist. In einem solchen Fall wird TranskriptWunder den Auftraggeber möglichst frühzeitig von dem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren bzw. der Entscheidung in Kenntnis setzen. Eventuell weitergehende gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass TranskriptWunder personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist. Der genaue Umgang mit den Daten wird in der separaten Datenschutzerklärung/Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung beschrieben. Diese wird ebenfalls vertraglicher Teil eines Auftrages.
8. Zustandekommen eines Vertrages, Vergütung und Lieferumfang
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unsere Internetseite www.transkriptwunder.de sowie alle telefonischen Bestellungen.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt ein individueller Werkvertrag mit TranskriptWunder – Inhaber Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Oliver Johann, Finkenweg 10, 32699 Extertal zustande.
(3) Die Präsentation der Dienstleistungen auf unserer Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung, Dienstleistungen zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Dienstleistung gibt der Auftraggeber ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Anfrage auf unserer Internetseite gelten folgende Regelungen:
a. Der Interessent gibt über unser Kontaktformular oder in formloser E-Mail oder telefonischer Anfrage eine detaillierte Beschreibung der gewünschten Transkriptionsanforderungen ab.
b. TranskriptWunder unterbreitet dem Interessenten auf Basis der vorliegenden Anfrageinhalte ein freibleibendes detailliertes Angebot.
c. Der Interessent ist dafür verantwortlich, das unterbreitete Angebot gewissenhaft zu prüfen. Entscheidet sich der Interessent auf Basis des vorliegenden Angebotes für eine Beauftragung, so teilt er dies TranskriptWunder auf schriftlichem Wege formlos mit.
d. Mit Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch TranskriptWunder an den Auftraggeber (via E-Mail), gilt der Werkvertrag als verbindlich geschlossen.
(5) Die Auslieferung der Transkriptionsergebnisse erfolgt auf digitalem Wege via Übermittlung eines Freigabelinks zum eigenständigen Download der Ergebnisse durch den Auftraggeber. Die Transkriptionsergebnisse stehen für 30 Tage auf unserem Server zum Download bereit und werden im Rahmen unseres Datenschutzkonzeptes im Anschluss an die 30-tägige Bereitstellungsphase vollständig von unserem Server gelöscht.
(6) Der Rechnungsversand erfolgt zeitgleich mit der Bereitstellung des unter Punkt 8.5 genannten Downloadlinks. Die Vergütung der Leistungen von TranskriptWunder richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Liegt keine gesonderte Vereinbarung über ein individuelles Zahlungsziel vor, so erfolgt die Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen unmittelbar zum Zeitpunkt der Auslieferung der fertiggestellten Transkripte.
(7) Mit Überschreiten des Fälligkeitstermins gerät die Forderung automatisch in Verzug.
9. Kündigung durch den Auftraggeber
Im Falle der Kündigung eines Vertrags über die transkriptorische Tätigkeit von TranskriptWunder durch den Auftraggeber gilt § 648 BGB, d.h. TranskriptWunder ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; TranskriptWunder muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was in diesem Fall infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart bleibt. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben außerordentliche Kündigungen des Auftraggebers aus wichtigem Grund.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Transkription bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TranskriptWunder. Bis zu diesem Zeitpunkt erwirbt der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle TranskriptWunder und gegebenenfalls neben TranskriptWunder persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von TranskriptWunder ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden können. TranskriptWunder ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann die entsprechende gesetzliche Regelung. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Aufgrund der Beschaffenheit des geschlossenen Werkvertrages handelt es sich um eine Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber/Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist. Aus diesem Grund gilt gemäß § 312g, Abs. 2 kein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Möchte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig auflösen, gewährt TranskriptWunder dem Auftraggeber jedoch aus Kulanz ein Rücktrittsrecht unter Berücksichtigung der unter Punkt 9 genannten Bedingungen.